Was bedeutet „BimSchV“?
Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Verordnungen die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen dienen.
In der novellierten 1. Stufe BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen, also auch für Kaminöfen, Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid festgelegt.
Wie wirkt sich die „BImSchV“ auf meinen bestehenden Kaminofen aus?
Die 1. Stufe BImSchV legt fest, dass Kaminöfen, die vor Inkrafttreten der Verordnung errichtet wurden, maximal 0,150 mg/m3 Feinstaub und 40 mg/qm Kohlenmonoxid ausstoßen dürfen. Sollte der Kaminofen die Grenzwerte nicht erfüllen, muss er entweder stillgelegt oder mit einem Russpartikelfilter versehen werden.
Es wurden vollgende Übergangsreglungen getroffen:
alter des Ofens (Laut Typenschild) | Zeitpunkt Außerbetriebnahme |
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Vor dem 01.01.1975 oder kein Typenschild vorhanden | 31.12.2014 |
01.01.1975 bis 31.12.1984 | 31.12.2017 |
01.01.1985 bis 31.12.1994 | 31.12.2020 |
01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 | 31.12.2024 |
Alle Kaminöfen, die wir verkaufen, erfüllen die strenge 2. Stufe der BimSchV Verordnung bereits seit vielen Jahren und unterschreiten die derzeit geltenden Feinstaubgrenzwerte deutlich.